Will apartments rent to felons – Wohnungen für Vorbestrafte: Gibt es Chancen? Diese Frage beschäftigt viele Menschen mit einer Vorstrafe. Die Suche nach einer Wohnung kann sich als besonders schwierig erweisen, da Vermieter oft zögern, jemanden mit einer kriminellen Vergangenheit ein Zuhause anzubieten. Doch wie sieht es rechtlich aus? Welche Rolle spielt die Art der Straftat und wie können Betroffene ihre Chancen verbessern?
Dieser Text beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Praxis der Vermieter und die Möglichkeiten, trotz Vorstrafe eine Wohnung zu finden.
Wir betrachten die gesetzlichen Regelungen zum Mietrecht und deren Auslegung in Bezug auf Vorstrafen. Dabei gehen wir auf die Unterschiede zwischen verschiedenen Bundesländern ein und analysieren, welche Faktoren Vermieter bei ihrer Entscheidung berücksichtigen – von der Schwere der Straftat bis hin zur gezeigten positiven Entwicklung seit der Verurteilung. Auch die Rolle des Mieters bei der Offenlegung seiner Vorgeschichte und die Unterstützungsmöglichkeiten durch Organisationen werden detailliert betrachtet.
Gesetzliche Grundlagen zur Wohnungsvermietung und Vorstrafen

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Die Vermietung einer Wohnung ist ein zivilrechtliches Geschäft, das durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Obwohl ein Vermieter grundsätzlich frei in der Auswahl seiner Mieter ist, gibt es Einschränkungen, insbesondere wenn die Ablehnung eines Mietinteressenten aufgrund von Vorstrafen erfolgt. Hierbei ist Vorsicht geboten, um Diskriminierung zu vermeiden.
Relevante Paragraphen im Mietrecht
Das Mietrecht selbst enthält keinen Paragraphen, der die Ablehnung von Mietinteressenten aufgrund von Vorstrafen explizit regelt. Die rechtliche Grundlage liegt im allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 3 GG) und dem Verbot der Diskriminierung. Ein Vermieter darf also nicht willkürlich aufgrund von Vorstrafen ablehnen.
Relevant sind vielmehr die §§ 535 ff. BGB, die den Mietvertrag regeln, sowie die allgemeine Rechtsprechung zu Diskriminierung. Ein Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung nachweisen können.
Grenzen der Ablehnung aufgrund von Vorstrafen
Ein Vermieter darf einen Mietinteressenten nicht allein aufgrund einer Vorstrafe ablehnen. Es muss ein konkreter Zusammenhang zwischen der Vorstrafe und der zu vermietenden Wohnung bestehen. Eine einfache Vorstrafe wegen eines Bagatelldelikts rechtfertigt in der Regel keine Ablehnung. Vielmehr muss der Vermieter ein konkretes Risiko für die Sicherheit des Hauses oder der anderen Mieter nachweisen können. Dies könnte beispielsweise bei schweren Gewaltdelikten oder Eigentumsdelikten der Fall sein, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Mietwohnung stehen könnten.
Eine pauschale Ablehnung aller Personen mit Vorstrafen ist unzulässig.
Rechtliche Situation in verschiedenen Bundesländern
Die rechtliche Situation ist bundesweit einheitlich geregelt, da das Mietrecht im Wesentlichen durch Bundesrecht bestimmt wird. Es gibt keine Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern bezüglich der grundsätzlichen Zulässigkeit der Ablehnung von Mietinteressenten aufgrund von Vorstrafen. Regionale Besonderheiten existieren nicht.
Unterschiede zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Vorstrafen
Schwere Vorstrafen, wie z.B. Gewaltverbrechen oder Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, können ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Ablehnung begründen, sofern ein konkreter Bezug zur Mietsache oder zu den Mitbewohnern besteht. Weniger schwerwiegende Vorstrafen, wie z.B. kleinere Verkehrsdelikte oder Ordnungswidrigkeiten, sind in der Regel nicht ausreichend, um einen Mietvertrag zu verweigern. Die Bewertung der Schwere einer Vorstrafe obliegt im Einzelfall der gerichtlichen Überprüfung.
Ein Vermieter muss seine Entscheidung sorgfältig begründen können und darf nicht auf Vorurteilen beruhen.
Praxis der Wohnungsvermietung und Umgang mit Vorstrafen

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Die Vermietung einer Wohnung ist für Vermieter ein komplexes Unterfangen, das neben finanziellen auch rechtliche und soziale Aspekte umfasst. Besonders herausfordernd gestaltet sich die Situation, wenn ein potenzieller Mieter Vorstrafen aufweist. Die Entscheidung, ob eine Wohnung vermietet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt.Die gängige Praxis von Vermietern im Umgang mit Mietinteressenten, die Vorstrafen haben, ist geprägt von Unsicherheit und Vorsicht.
Viele Vermieter sehen Vorstrafen als Risikofaktor, der die Wahrscheinlichkeit von zukünftigen Problemen im Mietverhältnis erhöht. Diese Einschätzung ist jedoch nicht immer gerechtfertigt und hängt stark von den konkreten Umständen ab.
Faktoren bei der Entscheidung des Vermieters, Will apartments rent to felons
Bei der Entscheidung, ob ein Mietinteressent mit Vorstrafen eine Wohnung erhält, berücksichtigen Vermieter verschiedene Faktoren. Die Art der Straftat spielt eine entscheidende Rolle. Ein Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz wird anders bewertet als beispielsweise eine Körperverletzung. Auch die Dauer der Verurteilung und die Zeit, die seit der Tat vergangen ist, sind relevant. Ein wichtiger Aspekt ist die positive Entwicklung des Mietinteressenten seit der Verurteilung.
Nachweise über eine erfolgreiche Resozialisierung, beispielsweise durch Teilnahme an sozialen Programmen oder eine stabile Beschäftigung, können die Chancen auf eine positive Entscheidung deutlich erhöhen. Die finanzielle Situation des Mieters und seine Bonität spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Ein solventes Auftreten, das die Fähigkeit zur pünktlichen Mietzahlung belegt, kann ein Gegengewicht zu den Bedenken aufgrund der Vorstrafen bilden.
Vergleich: Private Vermieter vs. Wohnungsbaugesellschaften
Private Vermieter handeln oft individueller und emotionaler. Ihre Entscheidungen basieren oft auf persönlichen Erfahrungen und Bauchgefühl. Wohnungsbaugesellschaften hingegen verfügen meist über klarere Richtlinien und interne Prozesse zur Bewertung von Mietinteressenten mit Vorstrafen. Sie setzen oft auf standardisierte Bewertungsverfahren und berücksichtigen dabei neben den Vorstrafen auch die anderen oben genannten Faktoren. Die Entscheidungsprozesse sind in der Regel transparenter und weniger subjektiv als bei privaten Vermietern.
Dennoch können auch Wohnungsbaugesellschaften Bewerbungen aufgrund von Vorstrafen ablehnen, wenn sie ein erhöhtes Risiko sehen.
Bewertung von Vorstrafen und Rechtliche Risiken
Art der Straftat | Wahrscheinlichkeit der Ablehnung | Mögliche Nachweise zur positiven Entwicklung | Rechtliche Risiken für den Vermieter bei Ablehnung |
---|---|---|---|
Diebstahl (geringfügig) | Mittel | Nachweis einer geregelten Arbeitsstelle, positive Schufa-Auskunft, Empfehlungsschreiben | Diskriminierungsklage, falls die Ablehnung allein auf der Vorstrafe basiert |
Körperverletzung | Hoch | Therapiebescheinigung, soziale Reintegration, positives Zeugnis vom Arbeitgeber | Diskriminierungsklage, falls andere geeignete Bewerber abgelehnt wurden |
Betrug | Hoch | Nachweis einer finanziellen Stabilität, Schuldenregulierung, positive Schufa-Auskunft | Schadenersatzansprüche, falls der Mieter einen Mietvertrag hätte erhalten sollen |
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (geringfügig) | Mittel bis Hoch | Drogentherapie-Abschluss, regelmäßige Drogentests, positives Zeugnis vom Arbeitgeber | Diskriminierungsklage, falls die Ablehnung allein auf der Vorstrafe basiert |
Die Rolle des Mieters bei der Offenlegung von Vorstrafen: Will Apartments Rent To Felons

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Die Frage, ob und wie ein Mietinteressent mit Vorstrafen diese gegenüber dem Vermieter offenlegen sollte, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ehrlichkeit ist zwar im Allgemeinen ratsam, jedoch kann eine ungeschickte Offenlegung genauso negative Folgen haben wie Verschweigen. Der Mieter muss daher abwägen, welche Informationen relevant sind und wie er diese am besten präsentiert.Es ist wichtig zu verstehen, dass der Vermieter zwar ein berechtigtes Interesse an der Eignung eines Mieters hat, jedoch nicht unbegrenzt in die Privatsphäre des Bewerbers eingreifen darf.
Diskriminierung aufgrund von Vorstrafen ist in vielen Fällen unzulässig. Der Mieter sollte sich daher im Klaren darüber sein, welche Rechte er hat und welche Informationen er preisgeben muss.
Möglichkeiten und Verantwortung des Mietinteressenten bei der Offenlegung
Ein Mietinteressent mit Vorstrafen hat grundsätzlich die Möglichkeit, seine Vorstrafen proaktiv und transparent zu offenbaren. Dies kann beispielsweise in einem Anschreiben geschehen oder im persönlichen Gespräch. Die Verantwortung liegt beim Mieter, die Relevanz der Vorstrafe für das Mietverhältnis ehrlich einzuschätzen. Eine Bagatelle aus der Jugendzeit muss nicht unbedingt erwähnt werden, während eine kürzlich verhängte Strafe wegen Sachbeschädigung an der Wohnungstür durchaus relevant sein kann.
Das Verschweigen relevanter Informationen kann zu Vertragsaufhebung und rechtlichen Konsequenzen führen. Die Offenlegung sollte prägnant, ehrlich und ohne unnötige Details erfolgen.
Vorteile und Nachteile einer offenen und ehrlichen Kommunikation
Eine offene und ehrliche Kommunikation bietet den Vorteil, dass der Vermieter die Möglichkeit hat, die Situation einzuschätzen und vorurteilsfrei zu entscheiden. Transparenz kann Vertrauen schaffen und den Eindruck erwecken, dass der Bewerber Verantwortung für sein Handeln übernimmt. Ein ehrlicher Umgang mit der Vergangenheit zeugt von Reife und zeigt den Willen zur positiven Veränderung.
Ein Nachteil könnte sein, dass der Vermieter trotz aller Erklärungen dennoch ablehnend reagiert. Die Angst vor Ablehnung kann viele Mieter davon abhalten, ihre Vorstrafen zu offenbaren. Diese Angst ist jedoch nicht immer gerechtfertigt, da viele Vermieter bereits Erfahrung mit Mietinteressenten mit Vorstrafen haben und individuell entscheiden.
Beispiel für ein Anschreiben eines Mietinteressenten mit Vorstrafen
Betreff: Bewerbung um Mietwohnung in [Adresse]Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],hiermit bewerbe ich mich um die in Ihrem Angebot ausgeschriebene Wohnung in [Adresse]. Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen können, verfüge ich über [Beruf] und ein regelmäßiges Einkommen von [Betrag].Ich möchte Sie im Vorfeld über eine Vorstrafe informieren, die im Jahr [Jahr] wegen [Deliktsbeschreibung] verhängt wurde. Diese Tat liegt bereits [Zeitraum] zurück und ich habe seitdem mein Leben grundlegend verändert.
[Kurze, prägnante Erklärung der Veränderung, z.B. Teilnahme an einer Therapie, soziales Engagement]. Ich bin mir meiner damaligen Tat bewusst und bedauere sie zutiefst. Ich bin überzeugt, dass diese Vergangenheit keine Auswirkungen auf meine Zuverlässigkeit als Mieter haben wird.Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten.Mit freundlichen Grüßen,[Name des Mietinteressenten]
Positive Nachweise zur Demonstration der Eignung
Um seine Eignung trotz Vorstrafen zu demonstrieren, kann der Mietinteressent verschiedene positive Nachweise vorlegen. Dies können sein: positive Arbeitszeugnisse, Nachweise über regelmäßige Einkommensverhältnisse, Bescheinigungen über Therapie- oder Rehabilitationsmaßnahmen, Nachweise über soziales Engagement (z.B. ehrenamtliche Tätigkeit), positive Referenzen von vorherigen Vermietern oder private Empfehlungsschreiben. Je umfassender und überzeugender die Nachweise sind, desto höher ist die Chance, dass der Vermieter die Vorstrafe im Kontext der Gesamtpersönlichkeit beurteilt.
Diese Nachweise sollten dem Anschreiben beigefügt werden.
Alternativen und Unterstützung für Menschen mit Vorstrafen bei der Wohnungssuche

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Die Suche nach einer Wohnung kann für Menschen mit Vorstrafen eine besonders große Herausforderung darstellen. Viele Vermieter lehnen Bewerber mit Eintragungen im Bundeszentralregister ab, aus Angst vor möglichen Risiken oder einfach aus Unwissenheit. Doch es gibt Unterstützung und Alternativen, die den Betroffenen helfen können, eine passende Unterkunft zu finden. Im Folgenden werden einige wichtige Möglichkeiten vorgestellt.
Unterstützung durch Organisationen und Institutionen
Zahlreiche Organisationen und Institutionen bieten Unterstützung für Menschen mit Vorstrafen bei der Wohnungssuche an. Diese Hilfe reicht von Beratung und Begleitung bei der Suche bis hin zur direkten Vermittlung von Wohnungen. Oftmals arbeiten diese Einrichtungen eng mit sozialen Trägern und Wohnungsbaugesellschaften zusammen, um passende Lösungen zu finden. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Vertraulichkeit und der diskrete Umgang mit den persönlichen Daten der Betroffenen.
Angebote und Dienstleistungen unterstützender Organisationen
Diese Organisationen bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen an. Dazu gehören beispielsweise: individuelle Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Wohnungssuche, Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Vermittlung von geeigneten Wohnungen (oftmals in Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften oder privaten Vermietern, die offen für Menschen mit Vorstrafen sind), Vermittlung von finanzieller Unterstützung (z.B. Wohngeld, Mietzuschüsse), und die Begleitung während des gesamten Mietvertragsabschlusses und darüber hinaus.
Manche Organisationen bieten auch Workshops und Seminare zur Verbesserung der sozialen Kompetenzen und zur Stärkung des Selbstbewusstseins an. Diese Maßnahmen sollen den Betroffenen helfen, ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern.
Informationsblatt für Menschen mit Vorstrafen zur Wohnungssuche
Ein Informationsblatt sollte folgende Punkte enthalten:
- Rechtliche Situation: Welche Rechte haben Sie als Mieter? Welche Informationen müssen Sie dem Vermieter nicht mitteilen?
- Welche Organisationen können helfen? Liste mit Kontaktdaten von Organisationen und Beratungsstellen.
- Strategien für die Wohnungssuche: Wie können Sie Ihre Chancen erhöhen? Welche Formulierungen sind hilfreich in Bewerbungsschreiben?
- Mögliche Schwierigkeiten und Lösungsansätze: Wie gehen Sie mit Ablehnungen um? Welche Alternativen gibt es?
- Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten: Welche staatlichen oder privaten Hilfen gibt es?
- Wichtige Dokumente: Welche Unterlagen benötigen Sie für die Wohnungssuche (z.B. Ausweis, Einkommensnachweise)?
Strategien für die Wohnungssuche und deren Effektivität
Es gibt verschiedene Strategien, die Menschen mit Vorstrafen bei der Wohnungssuche anwenden können. Die Effektivität hängt stark von den individuellen Umständen ab. Eine Strategie ist die Kontaktierung von Organisationen, die auf die Vermittlung von Wohnungen spezialisiert sind. Diese Organisationen kennen oft Vermieter, die offen für Bewerber mit Vorstrafen sind. Eine weitere Strategie ist die direkte Kontaktierung von Vermietern, bei der die Vorstrafe offen und ehrlich, aber sachlich und ohne unnötige Details angesprochen wird.
Eine dritte Strategie könnte die Suche nach Wohnungen in sozialen Wohnprojekten sein, die oft weniger strenge Auswahlkriterien haben. Die Effektivität der direkten Kontaktierung hängt stark von der Art der Vorstrafe und der Bereitschaft des Vermieters ab. Die Zusammenarbeit mit unterstützenden Organisationen erhöht in der Regel die Erfolgschancen deutlich.
Diskriminierung und rechtliche Schritte

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Die Ablehnung einer Wohnung aufgrund einer Vorstrafe stellt eine Diskriminierung dar und kann rechtliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten Betroffene haben, um gegen solche Benachteiligung vorzugehen und ihre Rechte durchzusetzen. Die folgenden Abschnitte erläutern die rechtlichen Wege und geben praktische Tipps für den Umgang mit diskriminierenden Vermietern.
Rechtliche Grundlagen bei Diskriminierung
Die Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale, darunter auch die strafrechtliche Vergangenheit. Eine Ablehnung einer Wohnung allein aufgrund einer Vorstrafe ist somit in der Regel rechtswidrig, sofern die Vorstrafe nicht im konkreten Einzelfall für die Vermietung relevant ist (z.B. bei einer Verurteilung wegen schwerer Gewaltdelikte im Zusammenhang mit einer Wohnungsgemeinschaft). Das AGG bietet Betroffenen die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Diskriminierung zu beenden und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern.
Wichtig ist dabei, die Diskriminierung nachzuweisen. Dies kann durch schriftliche Ablehnungsschreiben des Vermieters oder Zeugenaussagen geschehen.
Schritte für betroffene Mietinteressenten
Ein betroffener Mietinteressent sollte zunächst versuchen, mit dem Vermieter in ein klärendes Gespräch zu treten und die Ablehnung zu hinterfragen. Wird die Diskriminierung bestätigt oder besteht weiterhin kein Einverständnis, sollte schriftlich eine Beschwerde erfolgen. Diese kann sowohl an den Vermieter als auch an die zuständige Antidiskriminierungsstelle gerichtet werden. Im weiteren Verlauf kann gegebenenfalls eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Es empfiehlt sich, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen und die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen. Der Anwalt kann auch bei der Formulierung der Beschwerde und der Geltendmachung von Ansprüchen behilflich sein.
Beispiele für Formulierungen in einer Beschwerde
Ein Beschwerdebrief an den Vermieter könnte beispielsweise so formuliert werden: „Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters], ich habe Ihre Ablehnung meines Mietantrags vom [Datum] erhalten. Ich gehe davon aus, dass diese Ablehnung auf meiner Vorstrafe vom [Datum] beruht. Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist eine solche Diskriminierung unzulässig. Ich bitte Sie daher, Ihren Ablehnungsbescheid zu überdenken und mir eine Begründung zu liefern, die nicht auf meiner Vorstrafe basiert.
Andernfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten.“Ein Beschwerdebrief an die Antidiskriminierungsstelle könnte so aussehen: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde bei der Wohnungssuche aufgrund meiner Vorstrafe diskriminiert. Der Vermieter [Name des Vermieters], [Adresse des Vermieters], hat mir die Wohnung in [Adresse der Wohnung] verweigert. Ich bitte Sie um Unterstützung bei der Durchsetzung meiner Rechte gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.“
Die Suche nach einer Wohnung als Vorbestrafter kann herausfordernd sein, ist aber nicht aussichtslos. Rechtlich gesehen darf eine Ablehnung nicht allein auf der Vorstrafe beruhen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Offene Kommunikation, der Nachweis einer positiven Entwicklung und die Unterstützung von spezialisierten Organisationen können die Chancen deutlich erhöhen. Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen und im Falle von Diskriminierung rechtliche Schritte einzuleiten.
Letztendlich hängt der Erfolg der Wohnungssuche von verschiedenen Faktoren ab, die in diesem Text ausführlich beleuchtet wurden.